Leistungen

Logopädie ist die medizinische Fachdisziplin, die sich mit der Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen beschäftigt.

Anamnese & Diagnostik:

  • Erstgespräch mit Fragen zur vorliegenden Problematik sowie
  • Durchführung gezielter Tests zur objektiven Einschätzung der Symptome.
  • Die Ergebnisse bilden zusammen mit der ärztlichen Diagnose und der Schilderung des Patienten die Grundlage für die Vorgehensweise und Methodenauswahl der anschließenden Therapie.

Beratung:

  • Die logopädische Beratung umfasst die Aufklärung des Patienten und dessen Angehörigen über Ursache und Auswirkung der jeweiligen Störung.
  • Es wird über Inhalt und Verlauf der Behandlung informiert.
  • Darüber hinaus werden Hinweise und Hilfen angeboten, welche der verbesserten Alltagsbewältigung dienen sollen.

Therapie:

  • Die Therapie enthält spezifische Übungen, Gespräche mit dem Patienten und dessen Angehörigen über den Therapieverlauf sowie Anleitungen zum selbständigen Üben in Häuslichkeit und Alltag.
  • Bei Bedarf enthält die logopädische Therapie auch manuelle Elemente.
  • Sprachentwicklungsstörungen in den Bereichen Aussprache, Grammatik, Wortschatz, Sprachverständnis, später Sprechbeginn (sog. „Late Talker“)
  • Myofunktionelle Störungen (Muskelungleichgewicht v.a. der Zungen- und Lippenmuskulatur, oft verbunden mit einem unphysiologischen Schluckmuster)
  • Kindliche Stimmstörungen (z.B. Heiserkeit, reduzierte Belastbarkeit)
  • Kindliche Redeflussstörungen (Stottern und Poltern)
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
  • Lese- und Rechtschreibstörungen
  • Rhinophonie („Näseln“, z.B. in Folge einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte)
  • Störungen der Nahrungsaufnahme im Säuglings- und Kleinkindalter
  • Stimmstörungen (z.B. Heiserkeit, reduzierte Belastbarkeit, „Wegbrechen“ der Stimme)
  • Dysphagie (Schluckstörung bedingt durch eine neurologische Erkrankungen oder in Folge einer Tumorbehandlung)
  • Aphasie (Sprachstörung, z.B. in Folge eines Schlaganfalls)
  • Dysarthrie (Sprechstörung, z.B. in Folge eines Schlaganfalls, „Verwaschene Aussprache“)
  • Facialisparesen (eingeschränkte bzw. komplett aufgehobene Beweglichkeit der Gesichtsmuskulatur)
  • Sprechapraxie (neurologisch bedingte Störung der Planung von Sprechbewegungen)
  • Laryngektomie (Behandlung nach Entfernung des Kehlkopfes)
  • Cranio-mandibuläre Dysfunktionen

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten trägt in der Regel Ihre Krankenkasse. Der Gesetzgeber hat jedoch festgelegt, dass Patienten über 18 Jahre einen Eigenanteil der Therapiekosten sowie eine Verordnungsgebühr zu zahlen haben. Dieser Betrag wird Ihnen durch uns als logopädische Praxis in Rechnung gestellt. In manchen Fällen wird dieser Eigenanteil von Ihrer Krankenkasse übernommen (Zuzahlungsbefreiung).
Grundsätzlich befreit von der Zuzahlung und der Verordnungsgebühr sind nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Zwischen dem Patienten bzw. seinen gesetzlichen Vertretern und der logopädischen Praxis wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Dieser regelt die Höhe der Kosten sowie das Zahlungsziel.
Diese Vereinbarung gilt unabhängig davon, wann und in welcher Höhe die Erstattung der Vergütung durch die Erstattungsstellen (private Krankenkassentarife, Beihilfe) erfolgt.